Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 2 R 586/15 NZB |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.02.2016 - L 2 R 586/15 NZB (https://dejure.org/2016,102347)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - L 2 R 586/15 NZB (https://dejure.org/2016,102347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,102347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 20.11.2015 - S 45 R 774/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 2 R 586/15 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2015 - L 2 R 349/15
Erstattungsanspruch wegen Krankengeldleistungen; Teilleistungsvermögen und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 2 R 586/15
Hieran anknüpfend hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 2015 im Verfahren L 2 R 349/15 (in dem dieselbe Klägerin wie im vorliegenden Verfahren Erstattungsansprüche gegenüber demselben Rentenversicherungsträger ebenfalls nach Gewährung einer stufenweisen Wiedereingliederung geltend gemacht hat) insbesondere Folgendes ausgeführt: Der Gesetzgeber hat selbst zum Ausdruck gebracht, dass nach seinem Verständnis § 51 Abs. 5 SGB IX heranzuziehen ist, wenn die Feststellungen nach § 28 SGB IX regelmäßig spätestens bis zum Abschluss der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu treffen sind (…BT-Drs 15/1783, S. 13).Von der Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat die Klägerin seinerzeit im Verfahren L 2 R 349/15 keinen Gebrauch gemacht.
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 2 R 586/15
Dies ist der Fall, wenn das "rentenversicherungsrechtliche" Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist, d.h. der Versicherte die bisherige Tätigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann, weil er den berufstypischen (nicht: arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Tätigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist, der weitere Rehabilitationsbedarf spätestens bei Abschluss der stationären Maßnahme zutage getreten ist und wenn die Voraussetzungen des § 28 SGB IX bis zum Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung durchgehend vorliegen (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - - B 5 R 44/08 R -, BSGE 104, 294 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9, Rz. 34). - BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R
Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 2 R 586/15
Vielmehr muss insoweit den praktischen Umsetzungsproblemen Rechnung getragen werden, dass vor der stufenweisen Wiedereingliederung nicht nur das Einverständnis des Versicherten, sondern auch des Arbeitgebers (vgl. § 74 SGB V) sowie die Bewilligung durch den zuständigen Träger eingeholt werden müssen (BSG, Urteil vom 05. Februar 2009 - B 13 R 27/08 - SozR 4-3250 § 28 Nr. 3).